Ein Verstoß gegen das Versandhandelsverbot von Tabakerzeugnissen (§ 2a TNRSG) erfordert, dass - gem der Legaldefinition des § 1 Z 12 TNRSG - ein "Versand" bzw eine "Lieferung" stattfanden. Das Anbieten in einem Online-Shop allein, dh ohne Versand und Lieferung, erfüllt den Tatbestand (noch) nicht; das TNRSG enthält auch keine Vorschriften iSv § 8 Abs 1 VStG zur Strafbarkeit des Versuchs. VwGH 29. 4. 2025, Ra 2024/11/0084.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.