Die 1. Auflage hatte Susanne Kalss im Jahr 1997, kurz nach Inkrafttreten des EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes - GesRÄG 1996 mit den Neuregelungen der Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung vorgelegt. Die 2. Auflage aus dem Jahr 2010 umfasste dann auch die Kommentierung des GesAusG von 2006 sowie - durch Georg Eckert - des EU-VerschG aus dem Jahr 2007. Angesichts der mehr als zehn Jahre, die seit der 2. Auflage vergangen sind, und auch vor dem Hintergrund des 25 Jahre-Jubiläums des GesRÄG 1996 bezeichnet Kalss die nunmehrige Neukommentierung im Vorwort nicht nur als notwendig, sondern auch als ihr großes Anliegen. An beidem kann kein Zweifel bestehen.
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