VwGH
22. 11. 2023, Ro 2023/13/0016
➜ Unterinstanz: BFG 1. 2. 2023,
RV/6100061/2022
betreffend: Stabilitätsabgabe 2016 und 2017 sowie Sonderzahlung
Stabilitätsabgabe 2016
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