Der Einsatz moderner Datenverarbeitungs- sowie Telekommunikationsanlagen im Wirtschaftstreuhandbetrieb wirft eine nicht unbeträchtliche Anzahl berufsrechtlicher Fragen auf1). Eine der wohl brennendsten Fragestellungen beim Einsatz moderner Technologie in der Beratung ist die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht. Ein jüngst ergangenes Urteil des OGH zur zivilrechtlichen Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, welche unter Verstoß gegen die berufsmäßige Verschwiegenheitspflicht zustande gekommen sind, verleiht dem Thema entsprechende standespolitische Brisanz2). Vor dem Hintergrund eines in größeren Kanzleien durchaus alltäglichen Sachverhaltes wird eine mögliche Lösung erarbeitet.
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