Wirtschaftsrecht

Versicherungsmakler und das FAGG

Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner

Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) nimmt Finanzdienstleistungen - also auch Versicherungsverträge - von seiner Anwendung aus. Der Verbraucher ist aber nicht schutzlos: Wird eine Versicherung im Fernabsatz vertrieben, greift das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG); bei Haustürgeschäften gilt § 3 KSchG. Wie ist die Rechtslage bei Verträgen über die Vermittlung von Versicherungen? Gilt das FAGG oder kommen FernFinG und § 3 KSchG zur Anwendung, weil die Ausnahme für Finanzdienstleistungen auch deren Vermittlung betrifft? Der Beitrag behandelt diese in der Lehre umstrittene Frage.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/148

17.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Stefan Perner

Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner ist Professor für Zivil- und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.

Ausgewählte Publikationen:
D&O-Versicherung – Struktur und Inhalt, ZFR 2018/185 (gemeinsam mit Hafner); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag – Durchgriff auf den Kreditvertrag? ÖBA 2018, 15; Lehrbuch Bürgerliches Recht, 5. Auflage (2016, gemeinsam mit Spitzer und Kodek); Die Haftung des Versicherers für den Pseudomakler, ZFR 2015/57; Versicherungsmakler und das FAGG, RdW 2015/148.