Wirtschaftsrecht

Versicherungsmöglichkeit von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern - Anpassung der Director's and Officer's Liability Insurance für Österreich

MMag. Peter Griehser

Ein Aufsichtsratsmitglied kann für sein sorgfaltswidriges Handeln gem §§ 99 iVm 84 AktG zur Verantwortung gezogen werden. Bedenkt man, dass schon ein minimales, nicht ordnungsgemäßes Tun oder Unterlassen in einem Unternehmen bzw Konzerngebilde enorme wirtschaftliche Konsequenzen (Illiquidität, verlorene Bonität, Einbußen im Rating, Insolvenz etc) für den Konzern bzw ein verbundenes Unternehmen nach sich ziehen kann, können etwaige Ersatzansprüche in Millionenhöhe gestellt werden. Vorstände im Top-Management-Segment haben dementsprechend gut dotierte Verträge, um dieses Risiko zu kompensieren. Sitzungsgelder und Vergütungen von Aufsichtsräten sind hingegen in der Regel nicht in der Lage, mögliche wirtschaftliche Ersatzforderungen abzufedern. Aus diesem Grund wird versucht, geeignete Konzepte bzw Versicherungen zu finden, die dieses latente Haftpflichtrisiko des Aufsichtsrats im Anlassfall abdecken können.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/127

15.03.2006
Heft 3/2006
Autor/in
Peter Griehser

RA MMag. Peter Griehser studierte Rechts- und Betriebswissenschaften in Graz und ist geschäftsführender Gesellschafter der LIKAR Rechtsanwälte GmbH. Seine Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie in der Prozessführung.

Publikationen:
Zahlreiche Beiträge zum Gesellschafts- und Zivilrecht.