Wirtschaftsrecht

Versicherungsrechtliche Entscheidungen zum (Spät-)Rücktritt (Auswahl)

Mag. Sabine Kriwanek / Mag. Barbara Tuma

Die Entscheidungen, die für die folgende Übersicht ausgewählt wurden, betreffen (idR) die nicht mehr geltenden §§ 165a und 5b VersVG. Das Thema Spätrücktritt bei fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht ist jedoch nach wie vor aktuell.

Durch die Neufassung des § 5c VersVG mit BGBl I 2018/51 wurde ein einheitliches Rücktrittsrecht geschaffen, das die bisherigen Regelungen des § 165a und des § 5b Abs 2-6 VersVG ebenso ersetzt wie die Rücktrittsrechte betreffend Versicherungsverträge nach den §§ 3 und 3a KSchG. Versicherer müssen Versicherungsnehmer damit nur noch über das Rücktrittsrecht nach § 5c VersVG belehren (und im Falle des Vertragsabschlusses im Fernabsatz: nach § 8 FernFinG). In Anlage A Abs 2 zu § 5c VersVG ist nunmehr normiert, dass die Rücktrittsfrist "mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw Versicherungsschein)" beginnt.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/321

21.06.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Sabine Kriwanek

Mag. Sabine Kriwanek ist seit 2002 in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis tätig und für die Bereiche Wirtschaftsrecht, öffentliches Recht und Strafrecht zuständig.

Barbara Tuma

Mag. Barbara Tuma ist seit 1989 als juristische Fachredakteurin tätig. Ihre juristisch-redaktionellen Beiträge verfasste sie zunächst nur im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht für die Zeitschrift ARD und andere Publikationen der ARD-Reihe, seit 2003 jedoch in allen Rechtsbereichen mit Schwerpunkt Rechtsnews.