Steuerrecht

Verspätet geltend gemachte Sonderbetriebsausgaben: Verfahrensrechtliche Folgen

Christoph Ritz

1.1. Im Juni 1990 wird von dem gem § 81 Abs 2 erster Satz BAO namhaft gemachten Gesellschafter B für die X-OHG, an der ua der Gesellschafter A beteiligt ist, die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte 1989 eingereicht. In dieser Abgabenerklärung werden Sonderbetriebsausgaben des A iHv 110.000 S nicht geltend gemacht, weil A diese Aufwendungen dem B nicht bekanntgegeben hat.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 275

01.09.1991
Heft 9/1991
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).