Steuerrecht

Verspätete Vorsteuererstattungen im Licht des Unionsrechts - Beschwerdezinsen zugunsten der Abgabepflichtigen?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Werden Vorsteuern verspätet erstattet, stellt sich die Frage, ob und wie ein Verspätungsschaden der betroffenen Unternehmer auszugleichen ist. Der EuGH fordert einen Ausgleich nach den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität. Beschwerdezinsen sind in unionsrechtskonformer Anwendung des § 205a BAO und des § 21 UStG zu gewähren.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/188

19.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.