Wirtschaftsrecht

Verstärkter Senat zur Wiederholungsgefahr bei KSchG-Verbandsklage - causa finita?

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro

Mit der Entscheidung des verstärkten Senats des OGH zu 6 Ob 24/11i vom 11. 9. 20121 wurde die Rechtsprechung aufrechterhalten, wonach Wiederholungsgefahr auch dann bestehe, wenn der abgemahnte Unternehmer von seiner strafbewehrten Unterlassungserklärung Ersatzklauseln ausnimmt und diese den abgemahnten Klauseln nicht sinngleich sind, also von der Unterlassungserklärung an sich nicht erfasst werden (Rechtssatz in Punkt 3. der Entscheidungsgründe). Nun stellt sich die Frage, was dies für das Abmahnverfahren in Zukunft bedeuten könnte.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/739

17.12.2012
Heft 12/2012
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.