Bei sog "Penny-Auktionen" (auch: "Cent-Auktionen") werde eine Sache zu einem besonders niedrigen Ausrufungspreis versteigert, dafür sei für jedes einzelne Gebot ein geringfügiges Entgelt zu entrichten — eben ein "Penny". Penny-Auktionen seien via Internet niederschwellig zugänglich, überschreiten idR aber die Grenze zu konzessionspflichtigem Glücksspiel.
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