Steuerrecht

Verstößt die emissionsabhängige Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG gegen Art 90 EGV?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Gemeinschaftsrechtskonformität der emissionsbedingten Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG wird untersucht. Beiser analysiert die neue NoVA auf Basis der EuGH-Rechtsprechung. Die NoVA nach § 6a NoVAG ist gemeinschaftsrechtskonform.

Werden Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß in Österreich zugelassen, so kann die emissionsbedingte Normverbrauchsabgabe (NoVA) nach § 6a NoVAG eine erhebliche Höhe erreichen. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. 7. 2008 eine NoVA ausgelöst haben und dann weiterverkauft werden, fällt eine NoVA nach § 6a NoVAG nicht an. Damit stellt sich die Frage: Werden in Österreich zugelassene Gebrauchtwagen, für die die NoVA vor dem 1. 7. 2008 angefallen ist, gegenüber ausländischen Gebrauchtwagen, die erst nach dem 1. 7. 2008 zugelassen werden, privilegiert? Verstößt § 6a NoVAG gegen Art 90 EGV?

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Artikel-Nr.
RdW 2009/625

15.09.2009
Heft 9/2009
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.