Im Verfahren 4 Ob 219/03i setzte sich derOGH erstmals mit der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Verstößen gegen die allgemeinen Informationspflichten gem § 5 Abs 1 ECGdurch unvollständige Angaben auf einer Webseite auseinander. In seinem Urteil vom 18.11.2003 traf das Höchstgericht einige bemerkenswerte Aussagen.
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