Ob mit leitenden Angestellten eine Pensionsvereinbarung getroffen wird, ist weitgehend in das Belieben der Vertragsparteien gestellt. Allerdings haben sowohl der Kollektivvertrag als auch die Betriebsvereinbarung ein einschlägiges Regelungspouvoir, das gegebenenfalls die vertraglichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Geltung dieser Rechtsquellen für leitende Angestellte einschränkt.
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