(Mühlehner, ÖStZ 2009/971, S. 490)
Der UFSL hat sich in der Entscheidung RV/0034-L/06 vom 13. 11. 2008 mit der Gebührenpflicht von Vertragsübernahmen befasst. Die getroffenen Aussagen werden anhand der VwGH-Rsp insb dahin gehend überprüft, unter welchen Voraussetzungen damit die Übernahme von nicht unter eine Tarifpost des § 33 GebG fallenden Verträgen von § 33 TP 21 GebG erfasst wird.
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