(Renner, SWK 20/21/2008, S 561)
Pauschalierungen sollten an sich Vereinfachungen sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Finanzbehörden bewirken. Ein aktueller vom UFS entschiedener Fall (RV/0204-L/08 vom 10. 6. 2008), in dem (zusammengefasst) strittig war, ob der Steuerpflichtige als "Vertreter" iSd § 1 Z 9 der VO BGBl II 2001/382 angesehen werden kann oder nicht, zeige aber, dass sich daran auch zahlreiche Auslegungsprobleme knüpfen können.
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