"Amount B" setze einen Meilenstein in Richtung einer einfach(er)en und transparent(er)en internationalen Besteuerung von Vertriebsfunktionen. Erreicht werden solle dies durch eine standardisierte Preismatrix, mittels welcher ein Vertriebsgewinn für Routinevertriebs- und Marketingleistungen errechnet werde. Dies gelte - anders als Pillar II, oder Amount A von Pillar I - auch für kleine und mittelständische konzernverbundene Vertriebseinheiten, die auch von Handelsvertretern und Kommissionären umfasst seien. Jedoch seien Dienstleistungen, der Rohstoffhandel, die Produktion sowie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von der Anwendung von Amount B ausgeschlossen. Wie sich dieses standardisierte Benchmarking darstellt, welche Chancen und Risiken es birgt und welche Handlungsspielräume die Unternehmen haben, wird im Beitrag dargestellt.
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