Wirtschaftsrecht

Veruntreuung der Pfandsache durch den Eigentümer?

Martin Karollus

In der Entscheidung vom 22. 1. 1987, 12 Os 156/86 (EvBl 1987/172), hatte sich der OGH mit dem Fall zu befassen, daß ein Weinhändler mehrere Fässer Wein zur Besicherung eines „Lesekredits“ verpfändet, diese Fässer jedoch in der Folge an unbekannte Abnehmer veräußert hatte. Das Erstgericht verurteilte den Weinhändler wegen Veruntreuung. Der OGH hob diesen Schuldspruch wegen Feststellungsmängeln (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) auf, weil nach den Ergebnissen des erstinstanzlichen Verfahrens Zweifel an den Modalitäten der Pfandrechtseinräumung bestanden. Rechtlich ging der 12. Senat davon aus, daß eine Veruntreuung ausscheidet, wenn die „beiderseits an sich gewollte Verpfändung wegen Verstoßes gegen das Faustpfandprinzip (§ 451 ABGB) unwirksam“

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 39

01.02.1988
Heft 2a/1988
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).