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Verwaltungsökonomie in der BAO

MR Dr. Christoph Ritz

Nach Art 126b Abs 5 B-VG hat sich die (ua die Gebarung der Abgabenbehörden des Bundes betreffende) Überprüfung des Rechnungshofes auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken.

Sparsamkeit wird an der Höhe des Aufwandes gemessen, Wirtschaftlichkeit am Verhältnis zwischen Aufwand und Erfolg und Zweckmäßigkeit an der Eignung einer bestimmten Maßnahme als Mittel zur Erreichung bestimmter Ziele1).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 226

15.04.1996
Heft 8/1996
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).