Steuerrecht

Verwaltungsstrafrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Getränkesteuer

Hubert Reisner / Wolf-Georg Schärf

Da es zu erwarten ist, dass der EuGH die Getränkesteuer für gemeinschaftsrechtswidrig erachtet, stellt sich die Frage, wie die abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren zu behandeln sind. Die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkesteuer hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsstrafverfahren die Nichtabführung dieser betreffend.

Generalanwalt SAGGIO hat in seinen Schlussanträgen vom 1. 7. 19991) beantragt, dass die Feststellung der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkesteuer rückwirkende Geltung haben soll. Es stellt sich somit die Frage, welche Auswirkungen dies auf rechtskräftig abgeschlossene Verwaltungsstrafverfahren hat.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 690

15.10.1999
Heft 10/1999
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).

Hubert Reisner
Hubert Reisner