In seiner Entscheidung vom 23. 3. 2023, Ra 2022/15/0050 hatte sich der VwGH erneut mit der Frage zu befassen, inwieweit eine zypriotische Company Limited by Shares (Ltd) in Österreich zur Entlastung von Kapitalertragsteuer (KESt) gemäß § 94 Z 2 EStG berechtigt ist, die in den Jahren 2012-2017 auf Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochtergesellschaften erhoben worden ist. Der VwGH hat darin seine in früheren Entscheidungen bzw die im Vorerkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 3. 3. 2022, RV/4100351/2020 vertretene Rechtsansicht bestätigt, wonach eine innerhalb der EU ansässige Muttergesellschaft nur dann berechtigt ist, die in § 94 Z 2 EStG umgesetzten Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU in Anspruch zu nehmen, wenn diese eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, für die Zwischenschaltung relevante außersteuerliche Gründe vorliegen und der dahinterstehende Gesellschafter bei Direktbezug der Dividenden gleichfalls entlastungsberechtigt gewesen wäre und damit Missbrauch auszuschließen ist.
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