Der Nutzung sozialer Medien kommt auch im Arbeitsrecht Bedeutung zu. Dies betrifft insb die Konstellation, dass der Arbeitnehmer in sozialen Medien Äußerungen tätigt, von denen der Arbeitgeber Kenntnis erlangt. Die Thematik weist dabei sowohl arbeits- als auch datenschutzrechtliche Aspekte auf, die prinzipiell getrennt voneinander zu betrachten sind.
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