Arbeitsrecht

Verwendung sozialer Medien durch Arbeitnehmer

Dr. Andreas Gerhartl

Der Nutzung sozialer Medien kommt auch im Arbeitsrecht Bedeutung zu. Dies betrifft insb die Konstellation, dass der Arbeitnehmer in sozialen Medien Äußerungen tätigt, von denen der Arbeitgeber Kenntnis erlangt. Die Thematik weist dabei sowohl arbeits- als auch datenschutzrechtliche Aspekte auf, die prinzipiell getrennt voneinander zu betrachten sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/285

19.06.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.