Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Verwendung von Fahrzeugen für Vorführzwecke

(Ludwig, SWK 18/2012, S. 861)

Die NoVA-Besteuerung von Vorführkraftfahrzeugen werde in der täglichen Praxis unterschiedlich gehandhabt. Mehrfach werde bei einer Weiterveräußerung dieser Vorführfahrzeuge an die Kunden unrichtigerweise nicht die Änderung der Nutzung des Fahrzeughändlers mit NoVA belastet, sondern die Zulassung des Käufers. Ludwig zeigt auf, wie die NoVA in derartigen Fällen berechnet werden müsse.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/715

20.08.2012
Heft 15-16/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.