Steuerrecht

Verzicht auf Erbrecht: Vergleich im Sinne des GebG?

Mag. Christian Themel, LL.M.

Die Frage, wann ein Erbverzicht ein Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG ist, wurde durch die jüngste Rechtsprechung des VwGH geklärt.

Ein Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen Verstorbenen und Erben, in dem der potenziell Erbberechtigte im Voraus auf sein Erbrecht - in aller Regel gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme - verzichtet (vgl § 551 ABGB).1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erstreckt sich ein solcher Verzicht auch auf den Pflichtteil und auf die Nachkommen. Ein reiner Pflichtteilsverzichtsvertrag umfasst lediglich den Pflichtteil.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/616

20.12.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Christian Themel

Mag. Christian Themel, LL.M., ist Richter am Bundesfinanzgericht, zuletzt stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung für Gebühren & Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen sowie Fachautor und Fachvortragender, ausgebildeter Mediator.