Die Regelungen zur Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses in § 11 EStG 1988 und § 11 Abs 2 KStG 1988 1) sind von dem Bestreben geprägt, eine mehrfache Inanspruchnahme der Sondergewinnbesteuerung für das gleiche Eigenkapital, also den sog Kaskadeneffekt, zu verhindern. Dementsprechend normiert§ 11 Abs 1 Z 7 EStG 1988, dass im Falle der Übertragung eines Betriebes die Verhältnisse beim Übertragenden sowie beim Erwerber insoweit fortzuführen sind, als es zu einer Buchwertfortführung kommt. Für Umgründungen ist gesetzlich keine eigene Regelung vorgesehen. Im folgenden Beitrag wird versucht, die Vorgangsweise aus den Grundsätzen zur Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses und den Grundsätzen des Umgründungssteuergesetzes abzuleiten.
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