Steuerrecht

Verzugszinsen auf nachgezahlten Arbeitslohn

Patrick Knörzer

Erst 2001 zufließende Verzugszinsen auf nachgezahlten Arbeitslohn unterliegen nach dem Periodizitätsdenken und dem Zuflussprinzip des § 19 EStG dem laufenden Lohnsteuertarif. Der Belastungsprozentsatz kommt nicht zur Anwendung.

Institut für Finanzrecht, Universität Wien

Verzugszinsen auf nachgezahltes Arbeitsentgelt wurden früher als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesehen1). Argumentiert wurde das unter anderem damit, dass sie ihre Grundlage nicht im Dienstvertrag, sondern im gesetzlich normierten Tatbestand des Verzugs haben. Zinsen aus Kapitalforderungen jeder Art gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, und auch eine Lohnforderung des Arbeitnehmers ist eine auf Geld gerichtete Kapitalforderung2). Die Zinsen gelten die „erzwungene Kapitalüberlassung“ ab.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/342

15.05.2001
Heft 5/2001
Autor/in
Patrick Knörzer

MMag. Dr. Patrick Knörzer ist Assistenzprofessor am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht an der Universität Liechtenstein.

Publikationen:

Publikationen zum österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht; Sonstige Bezüge (2003); Gesellschaftsteuer-Kurzkommentar (2009); Die Besteuerung der liechtensteinischen Stiftung und deren Beteiligter nach der geplanten Revision des liechtensteinischen Steuergesetzes, Liechtensteinische Juristenzeitung 2009, 62.