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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB; vor dem ZVG § 352 UGB) beträgt vom 1. 7. 2024 bis 31. 12. 2024 13,08 %.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/323

18.07.2024
Heft 7/2024