Im Bestreben, "Golden Handshakes" weniger attraktiv zu machen, habe der Gesetzgeber den Betriebsausgabenabzug freiwilliger Abfertigungen stark eingeschränkt. Unglücklicherweise wollte der Gesetzgeber alle Formen "freiwilliger Abfertigungen" von der Regelung erfasst wissen und pönalisierte damit explizit auch Sozialplanzahlungen. Letzteres habe der VfGH nun als gleichheitswidrig erkannt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.