Steuerrecht

VfGH: Gesetzesprüfungsverfahren zum Gebührengesetz

Dr. Alexander Wagner

Nach § 25 Gebührengesetz (GebG) fällt Rechtsgeschäftsgebühr mehrfach an, sofern über ein Rechtsgeschäft mehrere Urkunden errichtet worden sind. Unter bestimmten Umständen sind die weiteren Beurkundungen bzw Gleichschriften (Duplikate, Triplikate usw) jedoch von der Rechtsgeschäftsgebühr befreit. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken hat der VfGH diese Regelung nunmehr einem Gesetzesprüfungsverfahren unterzogen (VfGH vom 7. 10. 2008, B 1903/07); § 25 GebG verkehrt nach Ansicht des Gerichtshofs das grundsätzliche Prinzip, dass die Gebührenpflicht das (beurkundete) Rechtsgeschäft betrifft und nicht die Urkunde.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/746

16.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Alexander Wagner

Dr. Alexander Wagner ist Steuerberater und Manager bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien.

Publikationen:

Mitarbeit am EStG-Kommentar Univ. Prof. Dr. Werner Doralt; diverse Aufsätze im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie im Verfahrens- und Finanzstrafrecht.