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VfGH: Kein Parteiantrag auf Normenkontrolle nach prozessleitendem Beschluss

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch / Sabine Kriwanek

Rein prozessleitende Beschlüsse wie der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren ermöglichen nach Ansicht des VfGH keinen Parteiantrag auf Normenkontrolle (hier: gegen § 3 S 3 GEG). Voraussetzung für den Parteiantrag sei eine entschiedene Rechtssache, die im Fall eines prozessleitenden Beschlusses, der die gerichtliche Stoffsammlung gestalten soll, nicht vorliege. VfGH 26. 11. 2018, G 317/2018.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/166

15.04.2019
Heft 4/2019