Steuerrecht

VfGH: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Unwiderruflichkeit der Option gemäß § 10 Abs 3 Z 3 KStG

Mag. Elisabeth Titz

Die Option zur steuerwirksamen Behandlung von Substanzgewinnen und -verlusten aus internationalen Schachtelbeteiligungen ist nach § 10 Abs 3 Z 3 KStG unwiderruflich und kann auch nicht zu einem Zeitpunkt nach Anschaffung der Beteiligung nachgeholt werden. Gegen die Unwiderruflichkeit der Option wurden im Schrifttum verfassungsrechtliche Bedenken gehegt. Kürzlich entschied der VfGH über die Verfassungskonformität von § 10 Abs 3 Z 3 KStG.1 Die dem Beschluss des VfGH zugrunde liegenden Argumente sollen in diesem Beitrag beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/786

17.12.2012
Heft 12/2012
Autor/in
Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.