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VfGH: Patentamtsgebühren iZm Verhandlung vor Technischer Abteilung

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Die Festlegung einer Verfahrensgebühr für einen Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor der Technischen Abteilung des Patentamts aufgrund eines Einspruchs gegen eine Patenterteilung in § 28 Abs 1 Z 1 PAG ist nicht gleichheitswidrig. VfGH 7. 3. 2018, G 97/2017.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/210

21.05.2018
Heft 5/2018