Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

VfGH: Rechtswidrige Verwaltungsstrafe wegen der Nichtbereithaltung von Lohnunterlagen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Anders als der VwGH erachtet es der VfGH für gänzlich unzulässig, wegen der Nichtbereithaltung bzw Nichtübermittlung von Lohnunterlagen eine Verwaltungsstrafe zu verhängen. Die Anwendung der §§ 26 bis 28 LSD-BG ist wegen des Anwendungsvorrangs unmittelbar anwendbaren Unionsrechts einer Gesetzlosigkeit gleichzuhalten, wodurch der Arbeitgeber (oder bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung der Überlasser oder Beschäftiger) im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums nach Art 1 des 1. ZPEMRK verletzt wird. VfGH 26. 6. 2020, E 4329/2019.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2020/515

23.10.2020
Heft 10/2020