Steuerrecht

VfGH: Schwarze Fonds - Gesetzesprüfung eingeleitet

Univ.-DoZ Dr. Sabine Kirchmayr

Mit Beschluß vom 12.3.2004, B 539/03-9, B ^446/03-5, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsvferfahren zur Besteuerung von „schwarzen“ ausländischen Investmentfonds eingeleitet (§ 40 Abs 2 Z erster und zweiter Satz und§ 42 Abs 2 InvFG)

Die Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfondsanteilen basiert auf dem Konzept der Vollausschüttung. In ertragsteuerlicher Hinsicht knüpft man daher neben der tatsächlichen Ausschüttung auch an Ausschüttungsfiktionen („ausschüttungsgleiche Erträge“) an, weil die Investmentfondsanteile ganz oder teilweise thesaurierend ausgestaltet sein können. Bei der Besteuerung von „schwarzen“ ausländischen Investmentfonds geht es um eine gesetzliche Pauschalierung zur Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge von ausländischen Investmentfonds, bei denen kein (besonderer) Nachweis über die ausschüttungsgleichen Erträge im Inland erbracht worden ist; der Nachweis kann dabei nur durch einen - vom ausländischen Investmentfonds bestellten - steuerlichen Vertreter des ausländischen Fonds erfolgen (zur gemeinschaftsrechtlichen Problematik von schwarzen Fonds vgl zB FURHERR SWI 2004, 200 ff; AIGNER-PRECHTL SWK 2004, 420 ff; KOFLER, ecolex 2004, 307 ff; KIRCHMAYR GeS 2004, 109 ff).

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Artikel-Nr.
RdW 2004/283

17.05.2004
Heft 5/2004
Autor/in
Sabine Kirchmayr

Univ.-Prof. Dr Sabine Kirchmayr-Schliesselberger ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Sie ist Steuerberaterin in Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte sind öffentliches Haushaltsrecht, Finanzausgleich, Konzern- und Unternehmenssteuerrecht sowie Besteuerung der Kapitalveranlagung.