Mit Beschluß vom 12.3.2004, B 539/03-9, B ^446/03-5, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsvferfahren zur Besteuerung von „schwarzen“ ausländischen Investmentfonds eingeleitet (§ 40 Abs 2 Z erster und zweiter Satz und§ 42 Abs 2 InvFG)
Die Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfondsanteilen basiert auf dem Konzept der Vollausschüttung. In ertragsteuerlicher Hinsicht knüpft man daher neben der tatsächlichen Ausschüttung auch an Ausschüttungsfiktionen („ausschüttungsgleiche Erträge“) an, weil die Investmentfondsanteile ganz oder teilweise thesaurierend ausgestaltet sein können. Bei der Besteuerung von „schwarzen“ ausländischen Investmentfonds geht es um eine gesetzliche Pauschalierung zur Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge von ausländischen Investmentfonds, bei denen kein (besonderer) Nachweis über die ausschüttungsgleichen Erträge im Inland erbracht worden ist; der Nachweis kann dabei nur durch einen - vom ausländischen Investmentfonds bestellten - steuerlichen Vertreter des ausländischen Fonds erfolgen (zur gemeinschaftsrechtlichen Problematik von schwarzen Fonds vgl zB FURHERR SWI 2004, 200 ff; AIGNER-PRECHTL SWK 2004, 420 ff; KOFLER, ecolex 2004, 307 ff; KIRCHMAYR GeS 2004, 109 ff).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.