Der VfGH sei in letzter Zeit mit durchaus heiklen Fragen der Geschäftsverteilung des BFG konfrontiert gewesen. Die Reaktion des Gerichtshofs sei eindeutig und klar: Der VfGH habe die Geschäftsverteilung des BFG in einer Weise abgesegnet, dass dieses Thema auf lange Sicht vom Tisch sei.
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