Der VfGH hatte in zwei kürzlich ergangenen Erkenntnissen1) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die durch das StruktAnpG 1996 („Sparpaket“) bewirkten Kürzungen von Beamtenbezügen. Der folgende Beitrag skizziert die Grundzüge der beiden Entscheidungen.
Das Strukturanpassungsgesetz 1996 BGBl 201 hält den VfGH auf Trab: Nach Aufhebung der erhöhten Mindest-KöSt2) sowie von Teilen der sogenannten Werkvertragsregelung3) hatte sich der VfGH nunmehr mit der durch das Sparpaket bewirkten Kürzung von Beamtenbezügen zu beschäftigen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.