Doralt hält die Besteuerung der Sachbezüge für gesetzwidrig:1 Die gegenwärtige Form der Lohnbesteuerung der Sachbezüge verfehle das Ziel der Gleichstellung von Geld- und Naturalbezügen und begünstige den Sachbezug. Denn dem Sachbeziehenden komme der Konsumwert (zB Pkw, Wohnung) in voller Höhe, also "netto" zu und die Lohnsteuer werde lediglich "herausgerechnet", während andere Steuerpflichtige für den gleichen Sachwert ihr Nachsteuereinkommen aufwenden müssten. Diese Betrachtung greift aber deshalb zu kurz, weil die Lohnsteuer auf den Sachbezug aus dem versteuerten Einkommen getragen werden muss (also aus dem Nettogeldbezug), sodass der Sachbezug letztlich mit demselben Steuerbetrag wie ein gleich hoher Geldbezug belastet ist.
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