Mit 14. 7. 2023 sei das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) in Kraft getreten und ermögliche nun die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen. Die Bestimmungen des VirtGesG würden die vom Gesetzgeber erst-
mals in der COVID-19-Pandemie geschaffenen Regelungen ersetzen, welche mit 30. 6. 2023 ausgelaufen seien. Im Beitrag werden die vom Gesetzgeber geschaffenen Rahmenbedingungen, Anforderungen an entsprechende Regelungen in Gesellschaftsvertrag und Satzung sowie (rechtliche) Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.
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