Editorial

Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz

Bearbeiter: Dr. Christoph Nauer, LL.M.

Österreichischer Kompromiss oder Schaden für die Aktionärskultur?

Im Sommer dieses Jahres war es dann vollbracht. Nach Ablauf der Hauptsaison für Hauptversammlungen (HVs) börsenotierter Gesellschaften ist das Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (VirtGesG), BGBl I 2023/79, veröffentlicht worden und mit 14. 7. 2023 in Kraft getreten. Etwas zu spät für viele Gesellschaften, die in ihren bereits durchgeführten ordentlichen HVs die gebotene Satzungsänderung (§ 1 Abs 2 VirtGesG) für virtuelle HVs nicht mehr umsetzen konnten.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/562

15.11.2023
Heft 11/2023