Information der WKO vom 4. 3. 2020
Mit dem Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, ARD 6673/13/2019, wurde mit Wirkung ab 1. 1. 2020 eine Sachbezugsbefreiung für Fahrräder und Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer eingeführt. Die Wirtschaftskammer Österreich hat nun, in Abstimmung mit der lohnsteuerlichen Beurteilung, mit der Österreichischen Gesundheitskasse die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für unterschiedliche Szenarien abgeklärt.
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