Arbeitsrecht

Vom Karfreitag zum "persönlichen Feiertag"

RAin Mag. Isabel Firneis / RA Dr. Matthias Unterrieder

Seit 22. 3. 2019 gibt es den "persönlichen Feiertag".1 Es handelt sich dabei um ein Recht auf einseitigen Urlaubsantritt an einem Tag pro Urlaubsjahr, das das Recht auf bezahlte Freistellung am Karfreitag ersetzen soll. Dieser Beitrag enthält einen Überblick über die Neuregelung und mit ihr verbundene Anwenderprobleme. Wir beginnen mit einer Übersicht der bisherigen Rechtslage und behandeln danach den Umfang des Eingriffs in Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen. Im dritten Teil gehen wir auf den Inhalt der Neuregelung ein.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/196

15.04.2019
Heft 4/2019
Autor/in
Isabel Firneis

Mag. Isabel Firneis ist Rechtsanwältin bei WOLF THEISS Rechtsanwälte. Sie berät und vertritt österreichische und internationale Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Publikationen der Autorin:
Firneis, Auswirkung der Teuerung auf die Arbeitsvertragsgestaltung, ZAS 2023/34 und Firneis/ Unterrieder, Vom Karfreitag zum "persönlichen Feiertag", RdW 2019/196; Peschek/Firneis, Geschlechtsneutrale Mindestgrößenanforderungen diskriminieren Frauen, ZAS 2018/61; Firneis/ Runggaldier, Tyrolean Airways - Senioritätsregeln auf dem Prüfstand, DRdA 2012/30; Runggaldier/ Firneis, Bezahlte Mittagspause – ÖBB, DRdA 2011/28.

Matthias Unterrieder

RA Dr. Matthias Unterrieder ist Partner bei WOLF THEISS in Wien.