Wirtschaftsrecht

Vom Stil der Gesetze II

Dr. Max Leitner

Sie [Anm: Gesetze] sollen (...) deutlich und kurz, wie die 10 Gebothe Gottes geschrieben seyn, damit sie auch Leute von geringeren Geistesgaben fassen und im Gedächtniß behalten können.

Martini, Allgemeines Recht der Staaten (1799) 35

Die Verfasser unseres Gesetzbuches haben ihren Montesquieu gelesen (vgl RdW 2006, 551). Zeiller (Ofner, Ur-Entwurf I 8) gibt es aber schon ein bisschen billiger als sein Lehrer Martini: „Genug, wenn die Gesetze so klar abgefaßt sind, dass der gebildetere Bürger, wofern er nur die Elementar-Rechtsbegriffe hat, sie zu verstehen vermöge. Vorzüglich aber sei ein solcher Grad der Klarheit und Bestimmtheit unerläßlich, daß den Gerichtshöfen und den Rechtsvertretern kein gegründeter Zweifel über den wahren Sinn des Gesetzes auffallen könne (...).“

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Artikel-Nr.
RdW 2006/578

16.10.2006
Heft 10/2006
Autor/in
Max Leitner
Max Leitner ist Rechtsanwalt in Wien und lehrt Zivilrecht an der Universität Salzburg.

Publikationen (Auswahl): Der Leguleius oder Zivilrecht in Anekdoten, 2. Auflage (2015); Die Haftung des Schiedsrichters (2016)