Mit Inkrafttreten des BG BGBl I 2024/5 mit 1. 9. 2025, mit dem das B-VG geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen werde, würden die verfassungsgesetzliche Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht der Vw aufgehoben und durch eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Informationszugang ersetzt.
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