(Mühlehner, RdW 2009/330, S. 378)
Im Erk 29. 1. 2009, 2008/16/0126, hat der VwGH für einen "up-stream"-Zusammenschluss die Anwendung der §§ 23 ff UmgrStG abgelehnt. Anders als für Einbringungen iSd Art III UmgrStG sei nämlich für Zusammenschlüsse keine Ausnahme vom Grundsatz der Ausschließlichkeit der Gewährung von Gesellschafterrechten vorgesehen. Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt dürfte nach Ansicht des Autors aber als eine Realteilung unter die Bestimmungen der §§ 27 ff UmgrStG fallen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.