Im September 2023 habe sich der OGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gewandt. Dabei gehe es um die Frage, ob das Entgelt nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB als Gegenleistung für eine nach Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL erbrachte Dienstleistung anzusehen sei und daher der Umsatzsteuer unterliege. Hervorzuheben sei, dass österr Rsp zu diesem Thema fehle, obwohl diese Frage die (umsatzsteuerliche) Literatur bereits seit Jahrzehnten beschäftige. Im Beitrag wird zunächst das Entgelt nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB vor dem Hintergrund der jüngsten EuGH-Rsp umsatzsteuerlich eingeordnet. In weiterer Folge wird die Frage diskutiert, ob die EuGH- und die darauffolgende OGH-Entscheidung Bindungswirkung für das Abgabenverfahren entfaltet.
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