Wirtschaftsrecht

Vorausleistung und Rücktritt beim Zahlungsverzug

Mag. Walter Doralt

Untersucht werden Zweck und Entstehungsgeschichte desArt 8 Nr 21 der 4. EVHGB. Berücksichtigt wird auch die analoge Anwendung im bürgerlichen Recht. Neben einer rechtspolitischen Betrachtung geht der Beitrag auf die besondere Situation der hypothekarischen Besicherung bei Liegenschaftskäufen ein.

Gemäß § 918 ABGB kann der Gläubiger bei Leistungsverzug des Schuldners nach Ablauf der gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten1).

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Artikel-Nr.
RdW 2003/4

15.01.2003
Heft 1/2003
Autor/in
Walter Doralt

Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt ist Professor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht an der Universität Graz. Davor war er in Frankreich Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School (Schwerpunkt Recht des Internationalen Handels) und Mitarbeiter von Prof. Koziol am European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL) in Wien. Habilitation an der Bucerius Law School. Publikationen im Bürgerlichen Recht und im Unternehmensrecht.