Artikelrundschau Jänner 2019 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Voraussetzung einer Rückstellungsbildung wegen strafbaren Verhaltens (Renner, SWK 2/2019, S. 56)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Auch ein (straf)rechtswidrig erzieltes Honorar stelle zunächst eine Betriebseinnahme dar. Die Bildung einer Rückstellung für eine allfällige Rückzahlungsverpflichtung sei erst dann möglich, wenn die Inanspruchnahme am Bilanzstichtag bereits ernsthaft droht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/217

09.04.2019
Heft 6/2019