Der Umgang mit dem Geburtshaus von Adolf Hitler habe in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionsstoff und Schlagzeilen gesorgt. Einerseits sei es als Ort der Wiederbetätigung missbraucht worden, andererseits sollte das Haus als Mahnmal öffentlichen Zwecken zugeführt werden. Mit der Enteignung der Grundstücke habe die Republik Ö die umfassende Dispositionsmöglichkeit über die Liegenschaft erlangen und so eine Gedenkstätte an das Dritte Reich verhindern wollen. So sei eine Nutzung als Polizeidienststelle geplant. Strittig sei gewesen, ob für die Grundstücke, auf denen sich das Haus befand, die Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung bereits mit der Enteignung der Grundstücke erfüllt gewesen seien, oder ob die Befreiung erst ab dem konkreten Baubeginn für die geplante Nutzung als Polizeidienststelle anwendbar gewesen sei.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.