Gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG könnten Wertminderungen bei Kapitalanteilen einer Körperschaft jeweils nur zu einem Siebentel pro Besteuerungszeitraum geltend gemacht werden. Bei Beteiligungen an Kapitalanteilen handle es sich idR um nicht abnutzbares Finanzanlagevermögen, das gemäß § 6 Z 2 lit a EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten sei. Jedoch sei der Ansatz des niedrigeren Teilwerts zulässig und müsse bei der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs 1 EStG verpflichtend vorgenommen werden. Die Voraussetzungen dazu und wie die Bewertung vorgenommen werden soll, habe das BFG in seiner aktuellen Entscheidung herausgearbeitet.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.