In ihrem aktuellen Newsletter 10/2024 hat die Österreichische Gesundheitskasse die wichtigsten veränderlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2025 verlautbart (die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten):
Die Grenzbeträge für den (verminderten) Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1. 1. 2025:
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